Ihr Engagement
Als Förderer der Stiftung Elbphilharmonie ermöglichen Sie Künstlern und Publikum unvergessliche Momente und werden selbst Teil eines einzigartigen Netzwerks von Partnern, Unterstützern und Freunden der Elbphilharmonie.
Formen des Engagements
Ein Engagement ist sowohl in Form einer Spende als auch einer Zustiftung möglich. Darüber hinaus bietet die Stiftung Elbphilharmonie maßgeschneiderte Lösungen bei der Planung von Vermächtnissen.
Spenden
Mit einer Spende an die Stiftung Elbphilharmonie leisten Sie einen direkten Beitrag zur Finanzierung des Konzert- und Musikvermittlungsprogramms der Elbphilharmonie. Sie legen selbst fest, ob Ihre Zuwendung einem bestimmten Projekt zugutekommen oder frei nach Bedarf verwendet werden soll. In jedem Fall erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, mit der Sie Ihre Spende gemäß § 10b Abs. 1 EStG steuerlich geltend machen können.

Stiften
Mit einer Zuwendung in den Kapitalstock der Stiftung Elbphilharmonie leisten Sie eine Unterstützung von bleibendem Wert. Im Gegensatz zu einer Spende wird eine solche Zustiftung dauerhaft erhalten und im Rahmen der Anlage des Stiftungskapitals investiert. Eine Förderung des Konzert- und Musikvermittlungsprogramms der Elbphilharmonie erfolgt dann ausschließlich aus den daraus generierten Kapitalerträgen. Selbstverständlich können auch Zuwendungen in den Kapitalstock gemäß den Vorgaben des § 10b Abs. 1a EStG als Sonderausgaben abgezogen werden.

Vermächtnis und Testament
Mit einem Vermächtnis zugunsten der Stiftung Elbphilharmonie lebt Ihr Engagement nachhaltig fort. Die Möglichkeiten der Ausgestaltung sind vielfältig: Sie entscheiden über alle Details und halten Ihren Willen in Ihrem Testament fest. Dabei können Sie Höhe, Dauer und Form sowie die konkrete Verwendung Ihres Vermächtnisses frei bestimmen. Neben Einmalzahlungen oder regelmäßigen Zuwendungen ist auch die Einrichtung von Fonds oder Unterstiftungen möglich. Ihr Vermächtnis ist dabei von der Erbschaftssteuer befreit und kommt so in Gänze den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung Elbphilharmonie zugute. Zudem tragen die Stiftungsgremien dafür Sorge, dass Ihr Vermächtnis Ihrem Willen entsprechend verwendet wird.
Unser Dank für Ihr Engagement
Ab einer Zuwendungshöhe von 5.000 Euro pro Saison profitieren Sie von attraktiven Vorteilen. Zudem wird Ihr Engagement kommunikativ in besonderem Maße gewürdigt.

Ihre Vorteile als Spender oder Stifter
- Bronze (ab 5.000 Euro; die Vorteile und Würdigungen gelten für eine Saison)
- Silber (ab 10.000 Euro; die Vorteile und Würdigungen gelten für zwei Saisons)
- Gold (ab 50.000 Euro; die Vorteile und Würdigungen gelten für zehn Saisons)
- Platin (ab 100.000 Euro; unbegrenzte Gültigkeit aller Vorteile und Würdigungen)
- Mäzen (ab 1 Million; unbegrenzte Gültigkeit aller Vorteile und Würdigungen)
Sprechen sie mit uns
Ein nachhaltiges Engagement setzt ein tiefes Verständnis Ihrer individuellen Vorstellungen und Interessen voraus. Deswegen liegt der Fokus ganz auf Ihnen bei der Ausgestaltung einer individuellen Förderstrategie, die die größtmögliche Wirkung Ihres Engagements sicherstellt. Dabei stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Sie zu allen Aspekten rund um die Themen Spenden, Stiften sowie Nachlass und Testament umfassend beraten. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Ihr Interesse!
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Geschäftsführung
E-Mail
Kontakt
Stiftung Elbphilharmonie
Platz der Deutschen Einheit 4
20457 Hamburg
Tel. +49 40 357 666 880
Fax +49 40 357 666 884
Spendenkonten
M.M.Warburg & CO
IBAN: DE56 2012 0100 1000 4400 00
BIC: WBWCDEHHXXX
Bank Julius Bär Deutschland AG
IBAN: DE13 5142 0300 6104 5824 00
BIC: BAERDEF1XXX