WIR UNTERSTÜTZEN DIE ELBPHILHARMONIE, ...
WEIL WIR DIE MUSIK LIEBEN!
Familie Klauenberg
Besucher der Elbphilharmonie Wanderausstellung

Familie Klauenberg
Besucher der Elbphilharmonie Wanderausstellung
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Mit Ihrem Vermächtnis an die Stiftung Elbphilharmonie legen Sie einen wichtigen Grundstein für die langfristige und zukunftsweisende Entwicklung des musikalischen Lebens in Hamburg.
Als gemeinnützige Stiftung privaten Rechts haben wir die geeignete Basis, um Erbschaften und Vermächtnisse nach dem Willen des Stifters gezielt und nachhaltig für die Elbphilharmonie einzusetzen. Ihr Vermächtnis ist für uns eine besondere Verpflichtung. Wir tragen Sorge, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verwendet wird.
Als gemeinnützige, steuerbegünstigte Körperschaft ist die Stiftung Elbphilharmonie von der Erbschaftssteuer befreit. Das heißt, dass Ihr Erbe oder Vermächtnis zugunsten der Stiftung ohne Abzüge den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung Elbphilharmonie zugutekommt.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich.
Wibke Kähler-Siemssen beantwortet gerne alle Ihre Fragen und steht Ihnen jederzeit für vertrauliche Gespräche zur Verfügung.
Wibke Kähler-Siemssen
Geschäftsführerin
Tel. 040.32 82 52 62
Fax 040.32 82 52 64
E-Mail: wibke.kaehler@stiftung-elbphilharmonie.de